Vereinsmitgliedschaft Kündigen

Möchte jemand seine Vereinsmitgliedschaft kündigen, ist das laut Satzung bis spätestens 3 Monate vor Jahresende der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Später eingegangene Kündigungen werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

Der Vorstand

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